Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Pfotenheld-Saar (geführt durch Louise Zimmermann) und
dem/der AuftraggeberIn, im Folgenden als Halter*in bezeichnet. Pfotenheld-Saar erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Beratung auf Grundlage dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, die auch auf der Homepage unter www.pfotenheld-saar.de nachzulesen sind. Pfotenheld-Saar behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.
§ 2. Erfolgsgarantie
Der/die Halter*in erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße von dem/der Halter*in, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Pfotenheld-Saar übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
§ 3. Vertragsangebot und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot von Pfotenheld-Saar bietet der/die Halter*in verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars, das sich aus der jeweils gültigen
Preisliste ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch Pfotenheld-Saar zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB´s von Pfotenheld-Saar als anerkannt.
Mündlich vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich verbindlich.
§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage bekanntgegebenen Honorare und Zahlungsbedingungen. Die aktuellen Preise und Kurstermine können der Homepage www.pfotenheld-saar.de entnommen werden. Offensichtliche Irrtümer sind vorbehalten.
Die Bezahlung der Dienstleistung hat innerhalb von 14 Tagen per Überweisung oder direkt vor/nach der jeweiligen Stunde in bar zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug behält sich Pfotenheld-Saar vor, den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung von der vereinbarten Leistung auszuschließen.
Sonderfall Stempelkarten: Stempelkarten können bei regelmäßiger und unregelmäßiger Teilnahme am Gruppentraining erworben werden. Sie müssen vor Beginn der ersten Trainingseinheit erworben werden. Umbuchungen auf Einzeltrainerstunden sind nicht möglich.
§ 5. Absage von Kursen und vereinbarten Trainingsterminen durch Pfotenheld-Saar
Pfotenheld-Saar behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Etwaig bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle vollständig rückerstattet, oder es wird ein neuer Termin vereinbart.
Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse kurzfristig abgesagt oder frühzeitig abgebrochen werden müssen (z.B. Wetterverhältnisse, Notfälle, Krankheit seitens des Anbieters) ist Pfotenheld-Saar verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem/der Halter*in möglichst schnell nachzuholen.
Verspätungen durch Pfotenheld-Saar werden im vereinbarten Termin durch Verlängerung ausgeglichen.
§ 6. Absage von vereinbarten Trainingsterminen und Verspätungen durch den/die Halter*in
Vereinbarte Trainingstermine müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Erfolgt die Absage nicht oder verspätet – unabhängig aus welchem Grund – wird das Honorar in voller Höhe berechnet. Bei Kursen verfällt die zu honorierende Stunde.
Verspätungen des/der Halter*in zu vereinbarten Terminen gehen zu dessen/deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung des/der Halter*in besteht bei Einzeltrainings nur bei rechtzeitiger Absage ein Anspruch auf Vereinbarung eines Ersatztermins. Bei Kursen kann ein Ersatztermin nicht zugesichert werden.
§ 7. Verpflichtungen des Halters im Rahmen der Anamnese
Der/die Halter*in versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten, Hepatitis, Tollwut) und entwurmt sowie haftpflichtversichert (auch für Schäden, die beim Hundetraining entstehen können) ist.
Der/die Halter*in ist verpflichtet, vor Trainingsbeginn die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung und das Impfbuch im Original vorzulegen. Pfotenheld-Saar behält sich vor, eine Kopie der Nachweise anzufertigen.
Der/die Halter*in ist im Rahmen der Anamnese verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Insbesondere ist der/die Halter*in verpflichtet, vollständig und wahrheitsgemäß über etwa bestehende ansteckende Krankheiten, Parasitenbefall und Verhaltensauffälligkeiten seines/ihres Hundes (z.B. Beißvorfälle, übermäßige Aggressivität, etc.) zu informieren.
Der/die Halter*in ist verpflichtet, jede nach Anamnese eintretende Änderung der verpflichtend offenzulegenden Umstände Pfotenheld-Saar mitzuteilen.
§ 8 Folgen bei Verstößen gegen die Verpflichtungen des § 7
Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen des § 7 behält sich Pfotenheld-Saar vor, den/die Halter*in von der Teilnahme an bereits vereinbarten oder begonnenen Trainingseinheiten oder Kursen auszuschließen oder den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Der/die Halter*in ist zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet.
§ 9. Verpflichtungen des Halters im Rahmen der laufenden Trainingseinheiten
Den Anordnungen von Pfotenheld-Saar zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten.
Pfotenheld-Saar behält sich vor bei Zuwiderhandlung den Hund aus der aktuellen Trainingseinheit oder dem aktuellen Kurs auszuschließen oder den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Gleiches gilt, wenn der teilnehmende Hund aus sonstigen Gründen eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Trainings darstellt.
Der/die Halter*in ist zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet.
Der/die Halter*in ist verpflichtet, Pfotenheld-Saar über die Läufigkeit seiner/ihrer Hündin zu informieren.
§ 10. Kündigung des Vertrages bei Zahlungsverzug
Pfotenheld-Saar ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der/die Halter*in trotz zweimaliger Mahnung die vereinbarte Zahlung nicht oder verspätet erbringt.
Pfotenheld-Saar kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der/die Halter*in sich vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung
oder andere Teilnehmer*innen gefährdet. Die vereinbarten Stunden müssen in diesem Fall zu 100% bezahlt werden.
Sind weitere Unterrichtseinheiten vereinbart, die durch die berechtigte Kündigung entfallen, behält sich Pfotenheld-Saar vor, diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen in Form eines Schadensersatzanspruches zu verlangen.
§ 11. Kündigung des Vertrages durch den/die Halter*in
Eine fristlose Kündigung durch den/die Halter*in aus wichtigem Grund ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen zulässig. Ein wichtiger Grund ist insbesondere bei Tod des Hundes gegeben.
Ein wichtiger Grund besteht nicht, wenn der/die Halter*in seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
§ 12. Haftung
Pfotenheld-Saar übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem/der Halter*in oder seinem/ihrem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Pfotenheld-Saar. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der/die Halter*in haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung für jegliche Schäden die sein/ihr Hund verursacht. Der/die Halter*in handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem/der Halter*in die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an Trainer*innen abgetreten. Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Die Hundeschule kann nur eine Empfehlung aussprechen, der/die Halter*in handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung von Pfotenheld-Saar genutzt werden.
§ 13. Nutzung von Fotos | Videos
Pfotenheld-Saar behält sich vor, Fotos oder Videos, die während des Trainings / der Beratung gemacht wurden, auf Druckprodukten (Folder,…) und der firmeneigenen Homepage bzw. sozialen Netzwerken wie z.B. Instagram oder Facebook zu nutzen.
§ 14. Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen von Pfotenheld-Saar, die dem/der Halter*in im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Der/die Halter*in darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.
§ 15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in St. Wendel.
Stand 02.07.2024